Häufige Fragen und ihre Antworten:

  • Bezahlt die Krankenkasse noch ein Sterbegeld?

Seit 2004 werden keine Sterbegelder mehr ausbezahlt. Es kann jedoch mit einer privaten Sterbegeldversicherung vorgesorgt werden.

  • Kann man die Bestattungskosten von der Steuer absetzen?

Ja. Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten nicht durch die Zahlung einer Sterbeversicherung oder durch den Nachlass des Verstorbenen gedeckt werden. Die Bestattungskosten eines Angehörigen sind aussergwöhnliche Ausgaben und können daher bei der Steuer geltend gemacht werden.

  • Was versteht man unter "Patientenverfügung"?

Wenn der Patient selbst nicht mehr das Einverständnis zu einer Behandlung geben kann tritt diese in Kraft. In einer solchen Situation ist nach der Diagnose des Arztes und dem Krankheitsverlauf der Tod nach medizinischer Sicht nicht mehr abzuwenden. In der Patienetenverfügung kann man festlegen wann medizinische Massnahmen eingestellt werden sollen und nur noch für Schmerzfreiheit gesorgt werden soll.

  • Wer ist verpflichtet eine Bestattung zu veranlassen?

Das Bestattungsgesetz legt hier fest, dass unabhängig von der Erbsituation zuerst der Ehegatte, dann Lebenspartner, Kinder und Verwandschaft als Bestattungspflichtige gelten.

  • Wer ist für eine Bestattung zuständig, wenn keine Angehörigen vorhanden sind?

In solch einer Situation wird das Versorgungsamt eingeschaltet. Das Amt richtet mit dem Nachlass des Verstorbenen die Beerdigung aus oder schaltet das Sozialamt ein, welches die Beisetzung nach deren Masstäben in Auftrag gibt.

  • Werden Früh- und Totgeburten bestattet?

Eine Bestattung wird nach dem Gesetz erst erforderlich, wenn das Baby (Phötus) mehr als 500 g wiegt. Die Gestaltung der Trauerfeier ist sehr individuell und findet oft im engsten Familienkreis statt.

  • Darf ein Verstorbener zu Hause aufgebahrt werden wie das früher oft der Fall war?

Das Gesetz legt fest, dass nach Feststellung des Todes eine Person bis zu 36 h zu Hause aufgebahrt werden darf. Voraussetzung dafür ist, dass keine ansteckende Krankheit oder Infektionsgefahr besteht und der Verstorbene nicht von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt ist. Die Hausaufbahrung ermöglicht den Angehörigen einen tiefen, persönlichen Abschied imKreise der Familie und im gewohnten Umfeld zu Hause... Die Trauerkultur in Deutschland findet immer mehr den weg zurück zu dieser alten, bewährten Tradition des Abschied nehmens.

  • Darf auch zu Hause aufgebahrt werden, wenn der Tod nicht zu Hause eingetreten ist?

Innerhalb der bereits oben erwähnten 36 h ist eine Aufbahrung zu Hause möglich. Die Überführung muss allerdings vom Standesamt erst genehmigt werden, wenn man von einem Ort in einen anderen Ort fährt. (Am Wochenende nicht möglich) Innerhalb einer Ortschaft ist das kein Problem.

  • Darf ein Verstorbener immer eingeäschert werden?

Es ist wünchenswert, wenn ein Mensch selbst festgelegt hat, welche Bestattungsart er einmal für sich möchte. Ideal ist natürlich, wenn dies schriftlich vorhanden ist. Die Angehörigen treffen sonst die Entscheidung, wenn dies vorher nicht festgelegt wurde.

  • Wie kann man gewährleisten, dass die Asche auch wirklich in der Urne ist?

Jeder Verstorbene der vom Bestatter in das Krematorium nach Aalen überführt wird erhält eine Nummer. Diese Nummer ist in einem Schamottenstein eingeprägt und begleitet den Verstorbenen durch den ganzen Einäscherungsprozess. Die identische Nummer ist auch auf der Urne und im Buch vermerkt. Da ein Kremierungsofen nur einen Sarg aufnehmen kann ist gewährleitet, dass der Stein mit der Nummer bei der Person / Asche bleibt. Alle Angaben wie Namen etc. ist auf der Urne ersichtlich. Zudem wird diese vom Krematorium verplombt und mit Einäscherungsbescheinigung an den Bestatter oder Friedhofsamt ausgehändigt.

  • Was ist ein Friedwald / Ruheforst?

In einem Friedwald können Urnen beigesetzt werden. Es ist ein Wald mit Bäumen. Es gibt ganz verschiedenen Arten solcher Ruhe Biotope. Es können einzelne und / oder bis zu 12 Urnen beigesetzt werden.

 

 

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Rahel und Stefan Merks